Häufig gestellte
Fragen zur Mitgliedschaft
in der CDU Hammersbach.
Frage 1: Wie werde ich Mitglied der CDU?
Wer die Mitgliedschaft erwerben will, reicht hierzu den
schriftlichen
Aufnahmeantrag (PDF, 433 KB; online ausfüllbar) bei der zuständigen
CDU-Kreisgeschäftsstelle
ein oder füllt dieses Formular aus.
Frage 2: Wo kann ich Mitglied werden?
Die Mitglieder einer Partei sind die Basis für die politische Arbeit vor
Ort. Mitarbeiten und Mitentscheiden kann in vielen Fällen nur, wer auch
mit Erstwohnsitz im Verband gemeldet ist. Deshalb gilt grundsätzlich das
"Wohnortprinzip" (Mitgliedschaft im zuständigen Kreisverband des
Wohnortes). Wer seinen Lebensmittelpunkt eher am Ort des Arbeitsplatzes
sieht, kann auch dort seine Mitgliedschaft beantragen. Der dortige
CDU-Kreisverband entscheidet über die Mitgliedschaft in Absprache mit
dem CDU-Kreisverband am Wohnort.
Frage 3: Ich lebe in Bayern. Kann ich CDU-Mitglied
werden?
Auch für die Mitgliedschaft in CDU oder CSU gilt das "Wohnortprinzip". Wer
seinen Wohnsitz in Bayern hat, sollte deshalb immer Mitglied der CSU
werden. Nur wer zwar in Bayern seinen Wohnsitz hat, aber in einem
anderen Bundesland arbeitet, kann auch dort Mitglied der CDU werden.
Über die Mitgliedschaft entscheidet der CDU-Kreisverband in Absprache
mit dem CSU-Kreisverband des Wohnortes.
Frage 4: Ich lebe im Ausland. Kann ich CDU-Mitglied
werden?
Wer als Deutscher im Ausland lebt, kann Mitglied der CDU werden, wenn er
nur vorübergehend - nicht auf Dauer - dort lebt. Dazu muss der
Aufnahmeantrag an den CDU-Kreisverband
Berlin-Mitte gerichtet werden. Darüber hinaus besteht für
Mitgliedschaftsinteressierte aus dem Raum Brüssel die Mitgliedschaft im
Auslandskreisverband Brüssel.
Dazu gibt es Freundeskreise der CDU in einer Reihe von Ländern. Hier
finden Sie Hinweise auf diese
Freundeskreise der
CDU im Ausland.
Frage 5: Ich bin Ausländer. Kann ich CDU-Mitglied
werden?
Wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union
besitzt und in Deutschland wohnt, kann an seinem Wohnsitz CDU-Mitglied
werden. Wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der
Europäischen Union nicht besitzt, kann als Gast in der Partei
mitarbeiten. Er kann in die Partei aufgenommen werden, wenn er
nachweisbar seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in Deutschland
wohnt.
Frage 6: Muss ich Mitglied einer Kirche sein, um
Mitglied der CDU werden zu können?
Nein, die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche oder einer anderen
religiösen Glaubensrichtung ist nicht Voraussetzung. Grundlage der
Politik der CDU ist aber das christliche Verständnis vom Menschen und
seine Verantwortung vor Gott. Daraus leiten sich die Erkenntnisse um die
Fehlbarkeit des Menschen, um die Grenzen politischen Handelns und um die
besondere Verantwortung für die Schöpfung ab. Alle, die diese Werte
teilen, sind uns herzlich willkommen, unabhängig von ihrer Einstellung
zur Religion.
Frage 7: Gibt es ein Mindestalter für die
Mitgliedschaft?
Das Mindestalter für eine Parteimitgliedschaft beträgt in Deutschland 16
Jahre. Ab 14 Jahren kann man Mitglied unserer Jugendorganisation, der
Jungen Union, werden.
Frage 8: Darf ich zugleich einer anderen Partei
angehören?
Die Mitgliedschaft in einer anderen Partei in Deutschland ist nicht
möglich. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Partei eines anderen
Landes ist dann möglich, wenn die Ziele dieser Partei den Zielen der CDU
Deutschlands nicht widersprechen. Innerhalb der EU bedeutet dies, dass
eine weitere Mitgliedschaft nur in Parteien möglich ist, die dem
Zusammenschluss unserer Schwesterparteien in der EVP (Europäischen
Volkspartei) angehören.
Frage 9: Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Die Mitglieder sind gebeten, einen ihrem Einkommen entsprechenden Beitrag
zu leisten. Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom 13. Parteitag
der CDU Deutschlands im April 2000 beschlossene Tabelle:
| Bruttoeinkommen mtl. |
Beitrag mtl. |
| bis 1.000,00 Euro |
5,00 Euro |
| bis 1.500,00 Euro |
5,00 bis 10,00 Euro |
| bis 2.000,00 Euro |
10,00 bis 15,00 Euro |
| bis 3.500,00 Euro |
20,00 bis 35,00 Euro |
| bis 5.000,00 Euro |
35,00 bis 50,00 Euro |
| über 5.000,00 Euro |
50,00 und mehr Euro
|
Frage 10: Ich bin arbeitslos und kann den
Mindestbeitrag nicht zahlen. Kann ich trotzdem Mitglied
werden?
Über die Möglichkeit der Beitragsminderungen für bestimmte
Gruppen (Schüler, Studenten, Arbeitslose) oder im
Einzelfall entscheidet der zuständige Kreisverband.
Frage 11: Gibt es die Möglichkeit, Gastmitglied zu
werden?
Wer nicht Mitglied der CDU oder einer anderen Partei in
Deutschland ist, kann schriftlich den Status als
Gastmitglied des CDU-Kreisverbandes beantragen. Die
Entscheidung trifft der zuständige Kreisvorstand.
Gastmitglieder werden zu den Versammlungen ihres
Verbandes eingeladen und haben dort Rede-, Antrags- und
Vorschlagsrecht. An Wahlen und Abstimmungen können
Gastmitglieder nicht teilnehmen. Die Gastmitgliedschaft
ist beitragsfrei und auf ein Jahr beschränkt.
Frage 12: Wer entscheidet über meine Mitgliedschaft?
Über die Aufnahme entscheidet der zuständige
CDU-Kreisverband in
Absprache mit dem zuständigen Verband vor Ort.
Wenn Sie weitere Fragen zur Mitgliedschaft in der CDU haben, wenden Sie
sich bitte per E-Mail an die CDU-Parteiorganisation:
mitgliederwerbung@cdu-hammersbach.de. Wir freuen uns auf Sie!
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